A-Z Partyservice A-Z Partyservice

Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partyservice von A-Z


1. Allgemeines
Der Partyservice A-Z erbringt gegenüber dem Kunden für dessen Anlass umfassende Catering-Dienstleistungen und übernimmt in keiner Form die Funktion eines Veranstalters.
Veranstalter und somit verantwortlich für den geordneten Ablauf des Anlasses ist stets der Kunde oder sein Auftraggeber. Der Veranstalter hat sich um entsprechende Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden zu bemühen.

2. Offerte und Bestätigung
Gestützt auf die Angaben des Kunden unterbreitet der Partyservice A-Z dem Kunden eine detaillierte Offerte betreffend der für seinen Anlass zu erbringenden Catering-Dienstleistung. Diese Offerte ist weder für den Kunden noch für den Partyservice A-Z in irgendeiner Form verbindlich und bleibt Eigentum des Partyservice A-Z.
Nach einer allfälligen Bereinigung der Offerte bestätigt der Partyservice A-Z dem Kunden in detaillierter Form die Bestellung. Eine Vereinbarung kommt zustande, sobald der Partyservice A-Z ein vom Kunden rechtsgültig unterzeichnetes und datiertes Doppel der Bestätigung zurückerhalten hat. Durch gegenseitige Vereinbarung kann die Zusage auch mittels schriftlicher Bestätigung per E-Mail durch den Kunden an den Partyservice A-Z erteilt werden.

3. Änderung der Bestellung
Werden nach Eingang der vom Kunden unterzeichneten Bestätigung beim Partyservice A-Z vom Kunden noch Änderungen gewünscht, hat der Kunde- sofern er vom Partyservice A-Z eine bereinigte Bestätigung erhalten hat- diese zu unterzeichnen und an den Partyservice A-Z zu retournieren.
Veränderungen der Zahl der am Anlass teilnehmenden Personen können in den fünf letzten Arbeitstagen vor der Veranstaltung nicht mehr vorgenommen werden.

4. Offertenkosten
Geht eine detaillierte Offerte nicht zum Auftrag über durch den Kunden, kann der Partyservice A-Z die dafür aufgewendeten Dienstleistungen zum geschäftsüblichen Stundenansatz dem Kunden verrechnen.

5. Vorauszahlung
Der Kunde hat in jedem Fall nach der ausgestellten Offerte und/ oder unterzeichneten Bestätigung eine vom Partyservice A-Z festzulegende Akontozahlung, mindestens jedoch 50% des Bestellwertes gemäss Auftragsbestätigung (oder je nach Kurzfristigkeit der Offerte)betragenden Betrag, zu leisten. Diese Akontozahlung muss spätestens 14 Tage vor dem Anlass auf das Konto des Partyservice A-Z gutgeschrieben worden sein.
Erfolgt die Akontozahlung nicht fristgerecht, ist der Partyservice A-Z berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten oder aber am Vertrag festzuhalten und auf die Catering-Dienstleistung, gegebenenfalls unter Geltendmachung von Schadenersatz, zu verzichten.

6. Annullierung
Bei Annullierung einer Bestellung durch den Kunden bis 5 Arbeitstage vor dem Anlass sind vom Kunden 50% des Bestellwertes gemäss Auftragsbestätigung (oder je nach Kurzfristigkeit der Offerte), bei später erfolgender Annullierung 100% dieses Bestellwerts zu entrichten.

7. Infrastruktur von Lokalitäten und Gelände
Der Kunde ist zuständig, dass die Lokalitäten und das Gelände, wo die Catering-Dienstleistung vom Partyservice A-Z zu erfolgen hat, den Anforderungen vom Partyservice A-Z entsprechen. Insbesondere hat der Kunde den Partyservice A-Z rechtzeitig darauf aufmerksam zu machen, wenn die Zufahrt erschwert ist oder das Gebäude über keinen Lift verfügt.
Im Weiteren ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Installationen (Strom, fliessendes warmes und kaltes Wasser) in üblicher, gebrauchsfähiger Form vorhanden sind.
Erweist sich am Tag des Anlasses die Erbringung der Catering-Dienstleistung infolge ungenügender Infrastruktur als erschwert oder nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet, den vollen Bestellwert zu entrichten, auch wenn bloss eine teilweise oder gar keine Erbringung der Catering-Dienstleistung durch den Partyservice A-Z möglich ist.

8. Verspätete Anlieferung, Verzögerung
Die mit dem Kunden vereinbarten Liefer- und Service-Zeiten sind in jedem Fall als blosse Richtzeiten vereinbart. Der Partyservice A-Z übernimmt keine Haftung für verspätete Anlieferungen und Verzögerungen im Ablauf des Anlasses.

9. Retourmaterial
Wird seitens des Partyservice A-Z Retourmaterial gestellt (Gläser, Geschirr, Besteck, Dekormaterial, Platten, Schüsseln, etc.), ist der Kunde dafür verantwortlich, dass das Material vollständig, gereinigt und nicht beschädigt zurückgegeben wird. Verluste gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden. Das Material muss innert den nächsten drei Arbeitstagen beim Partyservice A-Z abgegeben werden.

10. Rechnungsstellung, Bezahlung
Nach Durchführung des Anlasses erhält der Kunde vom Partyservice A-Z eine Rechnung mit einer detaillierten Auflistung, in welcher die bezogenen Leistungen (Essen, Getränke, Transporte, Material, Personal, durch Gäste direkt vorgenommene Bestellungen, etc.), allfällige Verluste bei Retourmaterial und die geleistete Anzahlung ausgewiesen werden. Die Rechnung ist innert 10 Tagen ohne Abzug eines Skonto oder dergleichen zu begleichen.

Vorgaben Mitarbeiter Anlässe


1. Geschäftsphilosophie und Organisatorisches
Der Partyservice A-Z ist grundsätzlich spezialisiert, die durch den Partyservice A-Z offerierten Speisen selbst her- oder fertigzustellen. Die vollständig gefertigten und auf Platten, Teller, Schüsseln, etc. angerichteten Speisen können auf Wunsch an mit dem Kunden vereinbarte Örtlichkeiten geliefert und auf vorbereiteten Buffets umgehend präsentiert werden.
Ebenso verfügt der Partyservice A-Z, auf frühzeitige Reservation, über Servicepersonal. Dieses ist spezialisiert, sämtliche Speisen stilvoll gegenüber den am Anlass teilnehmenden Personen zu präsentieren und weiterzugeben, Getränke auszuschenken, die Buffeteinrichtung vollumfänglich und tadellos zu gewährleisten und wo möglich und nötig den Küchendienst zu übernehmen.
Lokalitäten können durch unser Personal nach den Wünschen der Kunden eingerichtet und dekoriert werden. Auch die Endreinigung kann durch den Partyservice A-Z organisiert werden.
Auf Wunsch des Kunden übernimmt der Partyservice A-Z die Festorganisation in den nachfolgend aufgeführten Bereichen „Speisen, Getränke, Personal und Servicemitarbeiter/innen, Geschirr, Mietgeräte, Infrastruktur, Lokalitäten, Festmaterial und Dekorationen“.
Für den direkten Kontakt mit den am Anlass teilnehmenden Gästen ist vollumfänglich der Gastgeber, sprich Kunde, zuständig. Wünsche, die durch Gäste an den Partyservice A-Z herangetragen werden, werden nur nach Rücksprache und durch Zusage mit dem Gastgeber ausgeführt.

2. Speisen
Speisen, die nicht zur geschäftseigenen Zuständigkeit gehören, kann der Partyservice A-Z durch geschäftsübergreiffende Zusammenarbeit mit möglichst ortsansässigen Firmen, zur vereinfachten Organisation, eigenständig beziehen und wo nötig weiterverarbeiten.
Der Partyservice A-Z legt höchsten Wert wo immer möglich saisonale Produkte zu empfehlen und zu verarbeiten. Die frische der Speisen gehört zur Selbstverständlichkeit. Produkte werden jeweils nur Auftragsbestimmt eingekauft und weiterverarbeitet.

3. Getränke
Der Partyservice A-Z bietet den Service von Getränken bis zu 50 Personen an und verrechnet jeweils nur angebrauchte und offene Flaschen. Ungebrauchte Flaschen werden zurückgenommen, sofern diese dem Angebot des Partyservice A-Z entsprechen. Für grössere Mengen sprich ab 50 Personen ist nach Absprache zwischen dem Gastgeber und dem Partyservice A-Z das Beiziehen eines Getränkelieferanten wünschens- und empfehlenswert.

4. Personal und Servicemitarbeiter/innen
Das Personal des Partyservice A-Z setzt sich aus langjährigen Mitarbeiter/innen zusammen und setzt die Berufserfahrung im Zusammenhang mit Lebensmitteln voraus, sowie den Umgang im direkten Kundenkontakt. Gastfreundschaft ist eines der höchsten Werte in unserem Betrieb.
Die zusätzliche Dienstleistung von Servicepersonal für die vom Kunden in Auftrag gegebenen Anlässe, wird pro Person und Stunde zu den jeweiligen geschäftsüblichen Stundenansätzen verrechnet.
Für Arbeitseinsätze ab 21 Uhr wird ein Zuschlag von 25%, für Sonntage ein Zuschlag von 50% und für Feiertage ein Zuschlag von 100% verrechnet.
Das Personal muss mit Getränken versorgt werden und ab 4 Stunden Einsatz ist eine Verpflegung einzuberechnen.
Fachpersonen, die nicht direkt dem Partyservice A-Z angehören und am Anlass ihre benötigten Fachkenntnisse anwenden und ausüben (Metzger, Grilleur, Koch, Dekorateur, etc.), können direkt über den Partyservice A-Z gebucht werden, beziehungsweise der Partyservice A-Z wird diese mit Einverständnis des Kunden direkt kontaktieren und vollumfänglich die Zusammenarbeit organisieren. Wo nötig, wird der direkte Kontakt zwischen dem Kunden und der Fachperson organisiert.
Für den Festorganisator und zusätzliches Fachpersonal wird pro Person und Stunde der für diese jeweilig geltende, geschäftsübliche Stundenansatz verrechnet und gleichwohl, wo erfüllt, mit den bekannten Zuschlägen ab 21 Uhr sowie für Sonn- und Feiertage abgerechnet.

Grundsätzlich gilt der Sonntag wie Feiertage als Ruhetage. Auf Anfrage und Zusage können solche Tage in Ausnahmen gebucht werden.


5. 
Geschirr, Mietgeräte, Infrastruktur
Für den Anlass nötiges Geschirr, Gläser und Besteck kann beim Partyservice direkt oder bei einer Partnerfirma gemietet werden. Auf Wunsch kann auch mit Einwegartikel gearbeitet werden.
Für die allgemeine Abfallentsorgung ist der Kunde zuständig oder diese wird nach Aufwand durch den Partyservice A-Z an den Kunden weiterverrechnet.
Das Personal des Partyservice A-Z kann nach Instruktion durch den Kunden oder seines Auftraggebers, die vor Ort zur Ausführung des Partyservices nötigen Geräte und Maschinen (Kaffeegeräte, Geschirrspüler, etc.) bedienen und benutzen. Für auftretende Defekte dieser übernimmt der Partyservice A-Z keine Haftung, für eventuellen Ersatz ist der Kunde zuständig.
Über die durch den Partyservice A-Z gemieteten Geräte und Maschinen verfügt lediglich das Personal des Partyservice A-Z und ist für deren Instandhaltung zuständig und verantwortlich. Schäden durch Gäste müssen durch diese vollumfänglich übernommen werden.
Mietgeräte und Infrastrukturen (Maschinen, Kühlschränke, Tische, Buffets, Zelte, etc.), die durch den Kunden gemietet und über ihn verrechnet werden, stehen unter dessen Verantwortung und Zuständigkeit.
Der Partyservice A-Z organisiert, auf Wunsch und Auftrag des Kunden, nötige Mietgeräte und –Gegenstände. Die Abrechnung darüber erfolgt nach Absprache direkt mit dem Kunden und der Vermietfirma oder über den Partyservice A-Z direkt mit der Vermietfirma zur Vereinfachung der Organisation. In der Schlussrechnung werden diese Leistungen dem Kunden weiterverrechnet zuzüglich eine für die Aufwendungen entsprechende Gebühr.
Für den Partyservice A-Z gelten die bekannten und streng gehaltenen Lebensmittelvorschriften. Dazu darf nicht geduldet werden, dass die Gäste eines Anlasses sich in der Küche aufhalten oder diese als Durchgang in andere Räumlichkeiten benutzen. Für nicht Einhaltung dieser Vorgabe übernimmt der Kunde oder sein Auftraggeber vollumfänglich die Verantwortung.

6. Lokalitäten
Grundsätzlich liefert der Partyservice A-Z nach Aufwandsberechnung an sämtliche vom Kunden gewählten Lokalitäten. Lieferungen an Gastrobetriebe müssen durch den Kunden mittels Vorabklärungen mit dem zuständigen und verantwortlichen Bereichsleiter vereinbart werden und werden nur ausgeführt, nach direkter Zusage durch den Kunden. Abklärungen, über zum Beispiel mögliche Dienstleistungsgebühren des Gastrobetriebes, gehören nicht zur Zuständigkeit des Partyservice A-Z und setzen einen reibungslosen Ablauf voraus.
Lokalitäten in der Gemeinde können durch den Partyservice A-Z abgefragt, reserviert und gemietet werden. Die Kosten werden vollumfänglich dem Kunden abgewälzt zuzüglich einer dem Aufwand entsprechende Gebühr.
Angebote und mögliche Vorschläge von Lokalitäten, auch ausserhalb der Gemeinde, können beim Partyservice A-Z bezogen werden.

7. Festmaterial, Dekorationen
Der Partyservice A-Z bietet für jeden Anlass nötiges Dekor- wie Verbrauchsmaterial an. Dieses kann nach Aufwand bezogen werden und wiederverwendbare Materialien werden zurückgenommen. Verrechnet wird jeweils nur die verbrauchte Menge sofern das Material dem geschäftsüblichen Angebot entspricht. Dies beinhaltet Tischtücher, Servietten, div. Verbrauchsmaterial, Kerzenständer, etc.
Blumendekorationen können direkt beim Partyservice A-Z in Auftrag gegeben werden. Wo nötig organisiert der Partyservice A-Z den direkten Kontakt mit der jeweiligen Fachperson um den Vorstellungen des Kunden vollumfänglich gerecht zu werden.
Die Kosten werden vollumfassend dem Kunden abgewälzt zuzüglich einer dem Aufwand entsprechende Gebühr.

8. Allgemeines
Weitere verbindliche Angaben sind in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nachzulesen.