Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partyservice von A-Z
1. Allgemeines Der Partyservice A-Z erbringt gegenüber dem Kunden für dessen Anlass umfassende Catering-Dienstleistungen und übernimmt in keiner Form die Funktion eines Veranstalters. Veranstalter und somit verantwortlich für den geordneten Ablauf des Anlasses ist stets der Kunde oder sein Auftraggeber. Der Veranstalter hat sich um entsprechende Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden zu bemühen. 2. Offerte und Bestätigung Gestützt auf die Angaben des Kunden unterbreitet der Partyservice A-Z dem Kunden eine detaillierte Offerte betreffend der für seinen Anlass zu erbringenden Catering-Dienstleistung. Diese Offerte ist weder für den Kunden noch für den Partyservice A-Z in irgendeiner Form verbindlich und bleibt Eigentum des Partyservice A-Z. Nach einer allfälligen Bereinigung der Offerte bestätigt der Partyservice A-Z dem Kunden in detaillierter Form die Bestellung. Eine Vereinbarung kommt zustande, sobald der Partyservice A-Z ein vom Kunden rechtsgültig unterzeichnetes und datiertes Doppel der Bestätigung zurückerhalten hat. Durch gegenseitige Vereinbarung kann die Zusage auch mittels schriftlicher Bestätigung per E-Mail durch den Kunden an den Partyservice A-Z erteilt werden. 3. Änderung der Bestellung Werden nach Eingang der vom Kunden unterzeichneten Bestätigung beim Partyservice A-Z vom Kunden noch Änderungen gewünscht, hat der Kunde- sofern er vom Partyservice A-Z eine bereinigte Bestätigung erhalten hat- diese zu unterzeichnen und an den Partyservice A-Z zu retournieren. Veränderungen der Zahl der am Anlass teilnehmenden Personen können in den fünf letzten Arbeitstagen vor der Veranstaltung nicht mehr vorgenommen werden. 4. Offertenkosten Geht eine detaillierte Offerte nicht zum Auftrag über durch den Kunden, kann der Partyservice A-Z die dafür aufgewendeten Dienstleistungen zum geschäftsüblichen Stundenansatz dem Kunden verrechnen. 5. Vorauszahlung Der Kunde hat in jedem Fall nach der ausgestellten Offerte und/ oder unterzeichneten Bestätigung eine vom Partyservice A-Z festzulegende Akontozahlung, mindestens jedoch 50% des Bestellwertes gemäss Auftragsbestätigung (oder je nach Kurzfristigkeit der Offerte)betragenden Betrag, zu leisten. Diese Akontozahlung muss spätestens 14 Tage vor dem Anlass auf das Konto des Partyservice A-Z gutgeschrieben worden sein. Erfolgt die Akontozahlung nicht fristgerecht, ist der Partyservice A-Z berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten oder aber am Vertrag festzuhalten und auf die Catering-Dienstleistung, gegebenenfalls unter Geltendmachung von Schadenersatz, zu verzichten. 6. Annullierung Bei Annullierung einer Bestellung durch den Kunden bis 5 Arbeitstage vor dem Anlass sind vom Kunden 50% des Bestellwertes gemäss Auftragsbestätigung (oder je nach Kurzfristigkeit der Offerte), bei später erfolgender Annullierung 100% dieses Bestellwerts zu entrichten. 7. Infrastruktur von Lokalitäten und Gelände Der Kunde ist zuständig, dass die Lokalitäten und das Gelände, wo die Catering-Dienstleistung vom Partyservice A-Z zu erfolgen hat, den Anforderungen vom Partyservice A-Z entsprechen. Insbesondere hat der Kunde den Partyservice A-Z rechtzeitig darauf aufmerksam zu machen, wenn die Zufahrt erschwert ist oder das Gebäude über keinen Lift verfügt. Im Weiteren ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Installationen (Strom, fliessendes warmes und kaltes Wasser) in üblicher, gebrauchsfähiger Form vorhanden sind. Erweist sich am Tag des Anlasses die Erbringung der Catering-Dienstleistung infolge ungenügender Infrastruktur als erschwert oder nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet, den vollen Bestellwert zu entrichten, auch wenn bloss eine teilweise oder gar keine Erbringung der Catering-Dienstleistung durch den Partyservice A-Z möglich ist. 8. Verspätete Anlieferung, Verzögerung Die mit dem Kunden vereinbarten Liefer- und Service-Zeiten sind in jedem Fall als blosse Richtzeiten vereinbart. Der Partyservice A-Z übernimmt keine Haftung für verspätete Anlieferungen und Verzögerungen im Ablauf des Anlasses. 9. Retourmaterial Wird seitens des Partyservice A-Z Retourmaterial gestellt (Gläser, Geschirr, Besteck, Dekormaterial, Platten, Schüsseln, etc.), ist der Kunde dafür verantwortlich, dass das Material vollständig, gereinigt und nicht beschädigt zurückgegeben wird. Verluste gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden. Das Material muss innert den nächsten drei Arbeitstagen beim Partyservice A-Z abgegeben werden. 10. Rechnungsstellung, Bezahlung Nach Durchführung des Anlasses erhält der Kunde vom Partyservice A-Z eine Rechnung mit einer detaillierten Auflistung, in welcher die bezogenen Leistungen (Essen, Getränke, Transporte, Material, Personal, durch Gäste direkt vorgenommene Bestellungen, etc.), allfällige Verluste bei Retourmaterial und die geleistete Anzahlung ausgewiesen werden. Die Rechnung ist innert 10 Tagen ohne Abzug eines Skonto oder dergleichen zu begleichen. |
Vorgaben Mitarbeiter Anlässe
1. Geschäftsphilosophie und Organisatorisches Grundsätzlich gilt der Sonntag wie Feiertage als Ruhetage. Auf Anfrage und Zusage können solche Tage in Ausnahmen gebucht werden.
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